Photovoltaik in Berlin ist heute weit mehr als eine ökologische Entscheidung – es ist eine staatlich hochsubventionierte Asset-Klasse. Wer heute saniert oder neu baut, unterliegt zwar dem Berliner Solargesetz, wird aber im Gegenzug mit massiven Liquiditätsvorteilen belohnt.
Viele Eigentümer verschenken tausende Euro, weil sie Förderprogramme nicht kombinieren oder Fristen versäumen. Als Ihr regionaler Experte für Sektorkopplung sorgen wir dafür, dass die maximale Fördersumme direkt in Ihre Projektfinanzierung fließt. Wir betrachten dabei nicht nur das Modul auf dem Dach, sondern das gesamte Ökosystem aus Speicher, Wärme und Mobilität.
Seit 2023 entfällt die Mehrwertsteuer auf Photovoltaik-Anlagen und Speicher für Wohngebäude komplett. Das bedeutet für Sie: 19% direkte Ersparnis auf die gesamte Investitionssumme ab dem ersten Euro.
Das Land Berlin bezuschusst über die IBB Batteriespeicher und die Installation von Energiemanagementsystemen. In Kombination mit Sektorkopplung (Wärmepumpe/Wallbox) sind hier Zuschüsse von bis zu 15.000 EUR möglich.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet zinsgünstige Darlehen für erneuerbare Energien. Besonders attraktiv: Die Kombination mit Tilgungszuschüssen bei Erreichen bestimmter Effizienzhaus-Standards.
In Berliner Altbauquartieren wie Kreuzberg oder Charlottenburg stoßen wir oft auf historische Dachkonstruktionen. Wenn ein zertifizierter Statiker nachweist, dass das Dach das Zusatzgewicht einer PV-Anlage nicht tragen kann, entfällt die Pflicht. e-vis prüft diese Hürden bereits in der Planungsphase nach modernsten Ingenieursstandards.
Solar muss wirtschaftlich zumutbar sein. Beträgt die Amortisationszeit über 20 Jahre – beispielsweise durch massive Verschattung umliegender Berliner Gebäude – kann ein Härtefallantrag gestellt werden. Wir erstellen die notwendigen Wirtschaftlichkeitsprognosen für Ihre Dokumentation gegenüber der Baubehörde.
Beim Ensembleschutz oder Einzeldenkmalen hat der Erhalt der Optik oft Vorrang. Wenn selbst ästhetische Full-Black-Module das historische Erscheinungsbild stören, ist eine Befreiung möglich. Wir moderieren hierbei zwischen Ihren Interessen und dem Denkmalamt Berlin.
Ignorieren ist keine Lösung: Bußgelder bis zu 50.000 EUR drohen bei Missachtung ohne Befreiungsantrag. e-vis navigiert Sie sicher durch den Berliner Paragraphendschungel.